Schadenskriterien
Nur tauschfähige EURO-Paletten sind Poolfähig, beim Tausch wird gefordert, dass die EUR-Paletten den Tauschfähig-Kriterien entsprechen.
Eine Flachpalette gilt als tauschbar, muss repariert oder ausgemustert werden, wenn:
1.ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist,
2.ein Randbrett (Deck-oder Bodenbrett) so abgesplittert ist. dass mehr als ein Nagel-
oder Schraubenschaft sichtbar ist,
3.mehr als zwei Randbretter (Deck- oder Bodenbrett) so abgesplittert sind, dass
jeweils ein Nagel oder Schraubenschaft sichtbar ist,
4.ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- oder
Schraubenschaft sichtbar ist,
5.nicht mindestens ein Zeichen der Bahn/Palettenorganisation und ein Zeichen EUR
vorhanden sind
6.offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet wurden (z.B.: zu dünne,
zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze),
7.der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass
A.die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze),
B.Ladegüter verunreinigt werden können.